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Mitglied werden

Die Umstände, in denen wir leben, sind kein Naturgesetz. Wir können sie verändern – gemeinsam! 

Werde jetzt Mitglied! Vernetze dich mit anderen Aktivist*innen in deiner Umgebung, bringe deine politische Meinung in kreativen Aktionen und Protesten auf die Straße und setze dich mit uns für eine gerechte, sichere und umweltfreundliche Gesellschaft ein.

– Fülle hierzu einfach den Mitgliedsantrag aus.

Abweichend zur Regelung des GRÜNE JUGEND Bundesverbandes liegt die Altersgrenze in Hessen bei 30.

Wenn du sowohl bei Bündnis 90/Die Grünen, als auch in der GRÜNEN JUGEND Mitglied werden willst, kannst du bei den Grünen direkt eine Doppelmitgliedschaft beantragen. Solltest du bereits Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen sein und möchtest nun auch GRÜNE JUGEND Mitglied werden, dann schreib uns an mail[at]gjh.de

Fragen? Weiter unten auf dieser Seite findest du unser FAQ zur Mitgliedschaft. Falls du die Antwort auf deine Fragen dort nicht findest, kannst du uns gerne kontaktieren:

– Du kannst uns jederzeit unter mail[at]gjh.de erreichen.

– Fragen zum Mitgliedsbeitrag kannst du uns direkt an die Adresse beitraege[at]gjh.de schicken.

Wenn du keine wichtigen Infos verpassen willst, tritt dem Telegram Channel der GRÜNEN JUGEND Bund und dem Telegram Channel der GRÜNEN JUGEND Hessen bei.

Wenn du diesen Antrag ausfüllst und abschickst, erkennst du die Satzung des Bundesverbands und deines Landesverbandes an und trittst automatisch dabei.

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Vor- und Nachname
E-Mail
Selbstgewähltes Geschlecht / Gender
Parteilosigkeit
Monatlicher Beitrag in Euro
Bitte gib hier an, welchen Beitrag du monatlich bezahlen möchtest.
Einzug deines Beitrags
Bitte gib hier an, in welchem wiederkehrenden Rhythmus wir deinen Beitrag einziehen dürfen. **Der Mitgliedsbeitrag ist bei Nichtauswahl zu Beginn eines Halbjahres für sechs Monate fällig. Der Einzug des Beitrags erfolgt per Einzugsermächtigung durch die Bundesgeschäftsstelle zu Beginn des Halbjahres oder nach dem Eintritt. Eine anteilige oder vollständige Rückzahlung von Beiträgen, die im Einklang mit dieser Finanzordnung und der Bundessatzung eingezogen wurden, ist nicht möglich. Der Einzug erfolgt immer in dem Rhythmus, den du gewählt hast, frühestens jedoch in dem nächstmöglichen (siehe unten) Monat nach deinem bestätigten Eintritt. • Bei der Wahl Quartalseinzug ziehen wir im April, Juli, Oktober oder Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein. • Bei der Wahl Halbjahreseinzug ziehen wir im Juli oder Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein. • Bei der Wahl Jahreseinzug ziehen wir im Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein. Beispiel: Du trittst zum 1.3.22 ein und erhältst deine Bestätigung am 15.3.22. Dann ziehen wir deinen Beitrag zum 1.4.22, so, wie von dir angegeben ein.
SEPA-Lastschriftmandat für meinen Mitgliedsbeitrag beim Bundesverband der GRÜNEN JUGEND (wiederkehrende Zahlung)
Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 4€ pro Monat, der ermäßigte Beitrag beträgt 3€ pro Monat und der erhöhte Beitrag beträgt 10€ pro Monat. Jedes Mitglied wählt unter diesen Beiträgen denjenigen, den es zahlen möchte. Bei Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, ist der Mitgliedsbeitrag der GRÜNEN JUGEND im Beitrag an die Partei enthalten. Grundsätzlich ist die Beitragsabführung im ersten Jahr der Mitgliedschaft nicht verpflichtend (Schnuppermitgliedschaft). Jedes Mitglied kann sich auf Antrag an den Bundesvorstand mit schriftlicher Begründung teilweise oder vollständig von der Beitragsabführung für ein Jahr befreien lassen werden. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines Halbjahres für sechs Monate fällig. Der Einzug des Beitrags erfolgt per Einzugsermächtigung durch die Bundesgeschäftsstelle zu Beginn des Halbjahres oder nach dem Eintritt. Eine anteilige oder vollständige Rückzahlung von Beiträgen, die im Einklang mit dieser Finanzordnung und der Bundessatzung eingezogen wurden, ist nicht möglich. Die Mitgliedsrechte eines Mitglieds ruhen, wenn es die Beiträge für zwei vergangene Halbjahre nicht abgeführt hat. Die Mitgliedschaft endet, wenn die Beiträge für vier vergangene Halbjahre nicht abgeführt wurden. Der Mitgliedsbeitrag steht zur Hälfte dem Bundesverband und zur anderen Hälfte dem Landesverband des jeweiligen Mitglieds zu. Der Einzug erfolgt immer in dem Rhythmus, den du gewählt hast, frühestens jedoch in dem nächstmöglichen (siehe unten) Monat nach deinem bestätigten Eintritt. Bei der Wahl Quartalseinzug ziehen wir im April, Juli, Oktober oder Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein. Bei der Wahl Halbjahreseinzug ziehen wir im Juli oder Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein. Bei der Wahl Jahreseinzug ziehen wir im Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein. Beispiel: Du trittst zum 1.3.22 ein und erhältst deine Bestätigung am 15.3.22. Dann ziehen wir bei Quartalseinzug zum 1. April 22, bei Halbjahreseinzug zum 1.7.22 und bei Jahreseinzug zum 1.12.22 ein. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE6700000000667093
Einzugsermächtigung
Datennutzung
Schnuppermitgliedschaft

FAQ Mitgliedschaft GJ(H)

Du hast eine Frage zu deiner Mitgliedschaft in der GJ oder spezifisch der GJH? Hier könntest du eine Antwort finden! 

Wichtige Informationen zur GRÜNEN JUGEND Bund und der GJ Hessen findest du in den Satzungen des Bundesverbandes und des Landesverbandes Hessen.

Woher weiß ich, ob ich Mitglied bin?

Sobald wir ein Mitglied aufnehmen, erhält dieses von uns einen Neumitgliederbrief mit ersten Infos. Das heißt, wenn du einen Brief bekommen hast, kannst du davon ausgehen, dass du bei uns Mitglied bist. 

Ich möchte meine Kontoverbindung ändern.

Wenn du dich im GRÜNEN Netz anmeldest, kannst du unter „Einstellungen“ den Punkt „Mitgliedsdaten ändern“ auswählen. Dort kannst du deine Daten bearbeiten. 

Alternativ kannst du auch eine Mail an mail[at]gjh.de senden. Bitte beachte, wenn du auch Mitglied in der Elternpartei bist, musst du bei deinem GRÜNEN Kreisverband die Änderung deiner Kontodaten beantragen. 

Ich möchte meine Kontaktdaten ändern (beispielsweise E-Mail-Adresse).

Das geht genauso wie die Änderung deiner Kontoverbindung (siehe oben). 

Da sich unsere Verteiler jedoch nur manuell aktualisieren, müsstest du uns dann noch eine Mail an mail[at]gjh.de schreiben, damit die Änderung auch auf den GJH-Verteilern wirksam wird. 

Ich möchte in einem anderen Kreisverband aktiv werden/dorthin wechseln.

Schreib uns hierfür eine Mail an mail[at]gjh.de

Ich habe keine Zugangsdaten zum GRÜNEN Netz.

Da wendest du dich am besten an netz[at]gruene.de. Die Kolleg*innen dort helfen dir gerne weiter. Im Übrigen bekommen auch GJ-Mitglieder Zugangsdaten zum GRÜNEN Netz. 

Ich bin nur GJ-Mitglied und möchte nun auch GRÜNEN-Mitglied werden. 

Dann kannst du einfach online einen Mitgliedsantrag stellen, bspw. hier auf der Seite des Bundesverbandes. Wir bekommen dann eine Mitteilung von deinem GRÜNEN-Kreisverband, dem du zugeordnet wirst. Sobald du sogenanntes Doppelmitglied bist, zahlst du nur noch einen Mitgliedsbeitrag an die GRÜNEN. 

Ich brauche eine Bescheinigung meiner Mitgliedschaft (beispielsweise für eine Bewerbung/Stipendium). 

Schreib uns am besten eine Mail an mail[at]gjh.de mit den Anforderungen an die Bescheinigung. Wir können auch Ämter bescheinigen, also bspw. wenn du mal in einem GJH-Kreisvorstand warst. Dazu brauchen wir von dir eine Auflistung der Ämter und wie lange du in dem Amt warst. 

Ich habe Fahrtkosten/Auslagen. Wo kann ich diese erstatten lassen?

Wenn du Fahrtkosten oder Auslagen hast, die im Rahmen einer Tätigkeit oder Veranstaltung der GRÜNEN JUGEND Hessen entstanden sind, kannst du diese bei uns einreichen. Bitte beachte dabei unsere Erstattungsordnung und nutze das Erstattungsformular. Das Formular sendest du dann mit den entsprechenden Belegen an mail[at]gjh.de. Wenn du Belege im Original vorliegen hast (bspw. Fahrtkarten, die du am Automaten gezogen hast oder ein Beleg aus dem Supermarkt), dann brauchen wir die auch im Original in der Landesgeschäftsstelle. Schicke diese per Post an GRÜNE JUGEND Hessen, Kaiser-Friedrich-Ring 77, 65185 Wiesbaden. Mach am besten noch ein Foto/Kopie vom Beleg, falls der Umschlag verloren geht. 

Kann ich mich auch nach der Schnuppermitgliedschaft vom Beitrag befreien lassen?

Ja! Wenn du gerne Mitglied werden möchtest, den Mitgliedsbeitrag aber auch nach der kostenlosen einjährigen Schnuppermitgliedschaft nicht aufbringen kannst, kannst du hier beim Bundesvorstand eine einjährige Befreiung beantragen.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Du kannst deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Dafür reicht eine formlose E-Mail an uns aus.